Der Vorstand des Fördervereins besteht aus drei Mitgliedern. Er bespricht regelmäßig das formal Notwendige und beschließt Ziele und Projekte der Vereinsarbeit. Auf der jährlich statt findenden Mitgliederversammlung legt der Vorstand Rechenschaft über die im zurückliegenden Jahr geleistete Arbeit ab und berichtet über die Verwendung der Finanzmittel.
Satzungsgemäß ist der Vorstand des Fördervereins Schwerin für jeweils drei Jahre durch die Mitgliederversammlung zu wählen. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist grundsätzlich möglich. Ebenso werden für die Dauer von drei Jahren zwei Kassenprüfer durch die Mitgliederversammlung gewählt.