Unser Verein zur Förderung der Ökumenischen TelefonSeelsorge Schwerin ist als gemeinnützig anerkannt. Deshalb können Sie Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden steuerlich geltend machen. Jeweils am Jahresende stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus. Bis zum Betrag von 300 Euro gilt Ihr Kontoauszug dem Finanzamt gegenüber als Spendennachweis.
Wir brauchen Ihre Hilfe und möchten Sie einladen, unseren Dienst als Mitglied oder Förderer finanziell mitzutragen. Die Erlöse kommen vollständig der TelefonSeelsorge Schwerin zugute.